Das Revisorenamt hat für den Verein eine sehr große Bedeutung! Auf dem Jahrestreffen werden jedes Jahr zwei Revisoren von der Mitgliederverwaltung gewählt. Die beiden erhalten damit von den Mitgliedern des Vereins die Aufgabe, die Arbeit des Vorstands zu überprüfen.

In den meisten Fällen (wie auch bei uns) beschränkt sich diese Prüfung auf die Kasse des Vereins. Die Revisoren untersuchen also bereits im Vorfeld zur Jahresversammlung die Kassenführung, um dann auf der Mitgliederversammlung über das Ergebnis zu berichten. Mindestens ein Revisor muss also bei der Versammlung anwesend sein! Anschließend beantragen die Revisoren (hoffentlich) bei den Mitgliedern die Entlastung* des Vorstands, woraufhin diese abstimmt.

Was prüft der Revisor?

Manche Vereine legen das in ihrer Satzung genauer fest. Bei uns sind genaue Aufgaben jedoch nicht beschrieben und liegen damit im Ermessen des Revisors. Wichtige Fragen, die er/sie sich stellt sind zum Beispiel:

  • Sind alle Buchungen nachvollziehbar?
  • Sind für alle Buchungen Belege vorhanden und stimmen sie mit den Buchungen überein?
  • Wurden die Mitgliedsbeiträge erhoben und gemahnt?
  • Wurden die Mittel satzungsgemäß verwendet?
  • Wurden die Vorstandsspesen korrekt abgerechnet?

Der Arbeitsaufwand für die Revisoren fällt daher nur einmal im Jahr an und hält sich in Grenzen! Der Job ist aber für den Verein besonders wichtig. Die Arbeit des Vorstands muss ja von den Mitgliedern überprüft werden. Damit nicht alle unsere über 500 Mitglieder bei der Schatzmeisterin anrufen, übernehmen das zwei gewählte Vertreter!

Auch am 19. Juli werden wir wieder zwei Revisoren wählen. Wenn du dich gerne aktiv engagieren würdest, aber nur wenig Zeit hast, dann ist das vielleicht der richtige Job für dich! Bei Interesse oder Fragen, melde dich gerne unter lena.augustin@jungeverlagsmenschen.de!

 

* »Die Entlastung des Vorstands kommt nur bei einwandfreier Geschäftsführung und nach Erfüllung aller Pflichten in Betracht. Sie stellt den Vorstand von allen Ansprüchen frei, die dem Verein bei sorgfältiger Prüfung aller Unterlagen erkennbar waren. […] Erfasst von der Entlastung werden aber nur die Ansprüche, die aus einem Rechenschaftsbericht des Vorstands und den der Mitgliederversammlung vorgelegten Unterlagen erkennbar waren.« (Burhoff, Detlef: Vereinsrecht. Ein Leitfaden für Vereine und ihre Mitglieder. Herne 2011, S. 235)

 

Bisherige Beiträge:
Städtemanagement: Jennifer Stühler
We call it IT
IT: Michael Hammerer
We want you
Social Media: Laura Sonnefeld
Mitgliederverwaltung
Mitgliederverwaltung: Ilke Seiler und Silke Bischof